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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Simon Schertl, FPV Experience
FPV-Drohnenfotografie & -videografie
Hauptstr. 46, 92242 Hirschau 
video@fpv-experience.com, 017646679970

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [Dein Name], nachfolgend „Auftragnehmer", und dem Auftraggeber über die Erbringung von Drohnenflug-, Foto- und Videografiediensten.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen (Drehort, geplante Motive, Terminwünsche, Verwendungszweck) vollständig und rechtzeitig zu übermitteln.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der kommerziellen FPV-Drohnenfotografie und -videografie.

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Hierzu zählen je nach Vereinbarung:

    • Beratung und Konzeption

    • Planung und Durchführung des Drohnenflugs

    • Lieferung von Rohmaterial (unbearbeitet)

    • Lieferung von bearbeitetem Bild- und Videomaterial (Schnitt, Farbkorrektur)

  3. Nicht im Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen (z. B. aufwendige Postproduktion, zusätzliche Drehtage) werden gesondert angeboten und berechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen für den Drehort einzuholen (z. B. Grundstückseigentümer, Behörden, Luftraumgenehmigungen soweit nicht gesetzlich beim Piloten) und dem Auftragnehmer rechtzeitig nachzuweisen.

  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Drehort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und geeignet ist.

  3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

§ 5 Termine und Absagen

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

  2. Absagen oder Verschiebungen durch den Auftraggeber sind mindestens 72 Stunden vor dem Drehtag schriftlich mitzuteilen. Bei späterer Absage behält sich der Auftragnehmer vor, eine Aufwandsentschädigung von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

  3. Bei Absagen aus wetterbedingten oder behördlich bedingten Gründen (Drohnenverbotszonen, kurzfristige Luftraumsperrungen) entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Ein Ersatztermin wird einvernehmlich vereinbart.

  4. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge bei unzumutbaren Wetterverhältnissen (Regen, starker Wind, Sichteinschränkungen) aus Sicherheitsgründen zu verschieben.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

  2. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

  4. Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn vereinbart werden.

  5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Alle erstellten Bild- und Videodateien sind urheberrechtlich geschützte Werke des Auftragnehmers.

  2. Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck ein.

  3. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung sind folgende Nutzungen nicht umfasst:

    • Weiterveräußerung oder Lizenzierung an Dritte

    • Verwendung in anderen als den vereinbarten Projekten

    • Bearbeitung oder Veränderung des Materials in einer Weise, die die künstlerische Aussage entstellt

  4. Der Auftragnehmer behält das Recht, das erstellte Material für eigene Referenz- und Portfoliozwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.

§ 8 Dateiübergabe und Abnahme

  1. Die Lieferung des vereinbarten Materials erfolgt digital per Download-Link oder Cloudspeicher.

  2. Das Format und die Auflösung werden im Angebot festgelegt.

  3. Der Auftraggeber hat nach Lieferung 10 Werktage Zeit zur Prüfung. Werden in dieser Zeit keine Mängel schriftlich gemeldet, gilt das Material als abgenommen.

  4. Bei Lieferung von Rohmaterial übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für gestalterische Qualität, Farbgebung oder Schnitt.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Der Auftragnehmer ist im Besitz einer Drohnenhaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

  4. Für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen (z. B. nicht gemeldete Hindernisse am Drehort), haftet der Auftraggeber.

§ 10 Luftrecht und Genehmigungen

  1. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen nach EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung EU 2019/947).

  2. Der Auftragnehmer führt alle Flüge im Rahmen der geltenden Luftverkehrsgesetze durch.

  3. Sollten für einen Auftrag besondere Genehmigungen der Luftfahrtbehörde erforderlich sein, wird dies vorab mit dem Auftraggeber besprochen. Kosten für solche Genehmigungen trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf der Website einsehbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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